Aktuelles
Maskenpflicht in der Praxis
Die Landesregierung gibt die Pflicht zum Tragen von
> FFP 2 - Masken(DIN EN 149:2001)
respektive KN95 /N95
> mindestens jedoch
OP Masken (DIN EN 14683:2019-10
in medizinischen Einrichtungen vor!
Zu ihrem und unserem Schutz müssen Patienten beim Betreten des Gesundheitszentrums und den medizinischen Einrichtungen im Haus einen zertifizierten o.g. Nasen-Mundschutz tragen.
Stofftücher oder Schals sind nicht ausreichend!